Gesetzliche Buchhaltungspflichten: Wer muss eine Buchhaltung führen und wie?

Einleitung
In der Schweiz ist die Führung einer Buchhaltung keine Option: Es ist eine gesetzliche Pflicht, die im Obligationenrecht verankert ist. Aber nicht alle Unternehmen werden gleich behandelt. Je nach Umsatz, Rechtsform und Tätigkeit variieren Ihre Pflichten erheblich.
Vereinfachte Buchhaltung oder ordnungsgemässe Buchhaltung? Journal und Bilanz obligatorisch oder einfache Aufzeichnungen von Einnahmen und Ausgaben? Revisionspflicht oder nicht? Die Schwellenwerte für die vereinfachte Buchhaltung und die Regeln des OR können komplex erscheinen, besonders wenn man anfängt.
Dieser Leitfaden erklärt Ihnen präzise, wer welche Buchhaltung führen muss, wie Sie die OR-Buchhaltungspflichten einhalten und was Sie bei Nichteinhaltung riskieren. Sie erfahren auch über die kantonalen, steuerlichen und MWST-Pflichten, die sich zum Bundesrahmen hinzufügen, sowie über Ihre Aufbewahrungspflichten über 10 Jahre.
Ob Sie Selbstständiger, GmbH-Geschäftsführer oder AG-Direktor sind, dieser Leitfaden gibt Ihnen die Schlüssel, um Ihre Pflichten zu verstehen und Ihre Buchhaltungsverwaltung in aller Ruhe zu organisieren.
📌 Zusammenfassung (TL;DR)
Das Obligationenrecht schreibt jedem Schweizer Unternehmen vor, eine Buchhaltung zu führen, aber die Regeln unterscheiden sich je nach Umsatz und Rechtsform. Kleine Strukturen können sich für eine vereinfachte Buchhaltung (Einnahmen und Ausgaben) entscheiden, während die anderen eine vollständige Buchhaltung mit Journal, Bilanz und Jahresrechnung führen müssen. Über bestimmte Schwellenwerte hinaus kommt die Revisionspflicht hinzu. Die Dokumente müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden, und die Nichteinhaltung führt zu steuerlichen und strafrechtlichen Sanktionen.
📚 Inhaltsverzeichnis
- Der rechtliche Rahmen: Was das Schweizer Obligationenrecht sagt
- Die drei Stufen der Buchhaltungspflichten
- Die kantonalen und kommunalen Pflichten
- Die MWST-bezogenen Pflichten
- Aufbewahrung und Archivierung: Ihre Pflichten über 10 Jahre
- Folgen der Nichteinhaltung der Pflichten
- Wie BePaid Ihnen hilft, konform zu bleiben
Der rechtliche Rahmen: Was das Schweizer Obligationenrecht sagt
In der Schweiz werden die Buchhaltungspflichten durch das Obligationenrecht (OR), Artikel 957 ff., definiert. Dieser rechtliche Rahmen gilt für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform.
Das OR unterscheidet drei Kategorien von Wirtschaftsakteuren:
Die Einzelunternehmen (Einzelfirma)
Die Personengesellschaften (Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft)
Die Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) und die Vereine, Stiftungen
Jede Kategorie unterliegt unterschiedlichen Buchhaltungspflichten je nach Grösse und Umsatz. Das OR sieht drei Anforderungsstufen vor: die vereinfachte Buchhaltung, die ordnungsgemässe Buchhaltung und die Revisionspflicht für grosse Strukturen.
Diese Hierarchie ermöglicht es, die administrativen Anforderungen an die wirtschaftliche Realität jedes Unternehmens anzupassen.
Die drei Stufen der Buchhaltungspflichten
Das Obligationenrecht sieht drei unterschiedliche Buchhaltungsregime vor, die an die Grösse und Rechtsform der Unternehmen angepasst sind.
Erste Stufe: die vereinfachte Buchhaltung. Vorbehalten für kleine Einzelunternehmen und Personengesellschaften, deren Umsatz unter einem bestimmten Schwellenwert bleibt. Sie beschränkt sich auf ein Journal der Einnahmen und Ausgaben und eine Vermögensübersicht.
Zweite Stufe: die ordnungsgemässe Buchhaltung. Obligatorisch für alle Kapitalgesellschaften und Unternehmen, die die Schwellenwerte überschreiten. Sie erfordert die Führung eines vollständigen Journals, die Erstellung einer Bilanz und einer Erfolgsrechnung nach anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen.
Dritte Stufe: die Revisionspflicht. Ab bestimmten Grössenschwellen müssen Unternehmen ihre Jahresrechnung von einem zugelassenen Revisor prüfen lassen.
Die vereinfachte Buchhaltung: für wen und wie?
Artikel 957 Absatz 2 OR erlaubt ein vereinfachtes Regime für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, deren Jahresumsatz 500'000 CHF nicht überschreitet.
Dieses erleichterte Regime erfordert nur:
Ein Journal der Einnahmen und Ausgaben
Eine Vermögensübersicht (Liste der Aktiven und Passiven)
Was in der vereinfachten Buchhaltung nicht obligatorisch ist:
Keine vollständige Bilanz nach Rechnungslegungsstandards
Keine detaillierte Erfolgsrechnung
Keine strikte Anwendung der Grundsätze der Ordnungsmässigkeit und Klarheit
Achtung: Auch bei vereinfachter Buchhaltung müssen Sie alle Belege 10 Jahre lang aufbewahren. Und wenn Sie MWST-pflichtig sind, gelten zusätzliche Pflichten (siehe entsprechender Abschnitt).
Die ordnungsgemässe Buchhaltung: das Standardregime
Artikel 957 Absatz 1 OR schreibt die ordnungsgemässe Buchhaltung vor für:
Alle Kapitalgesellschaften (AG, GmbH), ohne Ausnahme
Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Umsatz über 500'000 CHF
Vereine und Stiftungen, die zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet sind
Dieses Regime schreibt präzise OR-Pflichten vor:
Führung eines Journals, das chronologisch alle Geschäftsvorfälle erfasst
Erstellung einer jährlichen Bilanz
Erstellung einer Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung)
Nachweis aller Buchungen durch Belege
Die Jahresrechnung muss die Grundsätze der Ordnungsmässigkeit, Klarheit und getreuen Darstellung der wirtschaftlichen Lage einhalten. Sie muss innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres erstellt werden.
Die Revisionspflicht: über bestimmte Schwellenwerte hinaus
Die Revisionspflicht (Artikel 727 ff. OR) ist von den Buchhaltungspflichten zu unterscheiden. Sie schreibt eine externe Kontrolle der Jahresrechnung durch einen zugelassenen Revisor vor.
Ordentliche Revision obligatorisch, wenn das Unternehmen 2 der 3 folgenden Kriterien überschreitet:
Bilanzsumme: 20 Millionen CHF
Umsatz: 40 Millionen CHF
Vollzeitstellen: 250 Mitarbeiter
Eingeschränkte Revision für die anderen Kapitalgesellschaften, ausser bei Opting-out.
Das Opting-out ermöglicht es kleinen Strukturen (weniger als 10 Mitarbeiter), auf die Revision zu verzichten, wenn alle Aktionäre/Gesellschafter dies schriftlich akzeptieren.
Wichtig: Die Revisionspflicht kommt zu der Pflicht hinzu, eine ordnungsgemässe Buchhaltung zu führen. Sie ersetzt nicht Ihre grundlegenden OR-Buchhaltungspflichten.
Die kantonalen und kommunalen Pflichten
Über das Obligationenrecht hinaus können Kantone und Gemeinden zusätzliche Anforderungen für Steuererklärungen auferlegen.
Auch wenn Ihr Unternehmen auf Bundesebene von der vereinfachten Buchhaltung profitiert, kann Ihre kantonale Steuerverwaltung verlangen:
Detailliertere Buchhaltungsunterlagen
Eine vollständige Bilanz für die Vermögenssteuer
Eine Erfolgsrechnung für die Einkommens- oder Gewinnsteuer
Diese Anforderungen variieren von Kanton zu Kanton. Einige Kantone akzeptieren eine vereinfachte Darstellung, andere schreiben standardisierte Formulare vor.
Praktischer Rat: Informieren Sie sich bei Ihrer kantonalen Steuerverwaltung bereits bei der Gründung Ihres Unternehmens. Die kantonalen Pflichten können Ihre Wahl zwischen vereinfachter und vollständiger Buchhaltung beeinflussen, auch wenn Sie unter den OR-Schwellenwerten bleiben.
Die MWST-bezogenen Pflichten
Die MWST-Pflicht schafft zusätzliche Buchhaltungspflichten, unabhängig von Ihrem Regime nach OR.
Sie sind MWST-pflichtig, wenn Ihr Jahresumsatz 100'000 CHF überschreitet (oder 150'000 CHF für bestimmte Tätigkeiten). Ab diesem Schwellenwert müssen Sie:
Eine Buchhaltung führen, die es ermöglicht, Ihre MWST-Abrechnungen zu rechtfertigen
Die Geschäftsvorfälle nach den anwendbaren Sätzen unterscheiden: 8.1% (Normalsatz), 3.8% (Beherbergung), 2.6% (Güter des täglichen Bedarfs)
Alle Belege aufbewahren
Konforme Rechnungen mit MWST-Angabe erstellen
Auch bei vereinfachter Buchhaltung erfordert die MWST-Pflicht eine erhöhte buchhalterische Sorgfalt. Sie müssen jeden deklarierten Betrag rechtfertigen können.
Für weitere Informationen zur Aufbewahrung von Belegen konsultieren Sie unseren vollständigen Leitfaden zur gesetzlichen Archivierung.
Aufbewahrung und Archivierung: Ihre Pflichten über 10 Jahre
Artikel 958f OR schreibt die Aufbewahrung aller Buchhaltungsunterlagen während 10 Jahren vor. Diese Pflicht gilt für alle Unternehmen, unabhängig von ihrem Buchhaltungsregime.
Müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden:
Die Geschäftsbücher (Journal, Hauptbuch)
Die Belege (Rechnungen, Quittungen, Verträge)
Die Geschäftskorrespondenz
Die Bilanz und die Erfolgsrechnung
Die MWST-Abrechnungen und Steuerunterlagen
Seit 2025 regeln neue Vorschriften die digitale Aufbewahrung von Dokumenten. Elektronische Archive werden akzeptiert, wenn sie die Integrität, Lesbarkeit und Zugänglichkeit der Daten gewährleisten.
Die 10-Jahres-Frist läuft ab Ende des betreffenden Geschäftsjahres. Für detaillierte Ratschläge zur Organisation Ihrer Archivierung konsultieren Sie unseren Artikel zur Aufbewahrung von Dokumenten.
Folgen der Nichteinhaltung der Pflichten
Die Nichteinhaltung der OR-Buchhaltungspflichten setzt das Unternehmen und seine Führungskräfte ernsthaften Konsequenzen aus.
Administrative und steuerliche Sanktionen:
Bussen von mehreren tausend Franken
Ermessensveranlagung durch die Steuerverwaltung (willkürliche Schätzung des Gewinns)
Ablehnung des Abzugs nicht nachgewiesener Aufwendungen
Probleme bei MWST-Kontrollen:
Unmöglichkeit, MWST-Abzüge zu rechtfertigen
Steuernachforderungen mit Verzugszinsen
Rechtliche Risiken:
Schwierigkeiten bei Handelsstreitigkeiten (fehlende Beweise)
Schwerwiegende Probleme im Konkursfall (unmögliche Rekonstruktion der Konten)
Persönliche Haftung der Leitungsorgane (Verwaltungsräte, Geschäftsführer)
Die buchhalterische Konformität ist keine Option: Sie schützt Ihr Unternehmen und Ihr persönliches Vermögen.
Wie BePaid Ihnen hilft, konform zu bleiben
BePaid ersetzt keine vollständige Buchhaltungslösung, erleichtert aber erheblich die Einhaltung Ihrer Buchhaltungspflichten im Bereich der Rechnungsstellung.
Automatische Konformität:
Schweizer QR-Rechnungen konform mit den geltenden Normen
Automatisierte MWST-Verwaltung nach Sätzen (8.1%, 3.8%, 2.6%)
Sequenzielle Nummerierung der Rechnungen
Organisation und Nachvollziehbarkeit:
Digitale Aufbewahrung aller Ihrer Rechnungen
Buchhaltungsexporte für Ihre Treuhand (Standardformate)
Bankabstimmung zur Zahlungsverfolgung
Vollständige Historie, mit wenigen Klicks zugänglich
BePaid vereinfacht den Rechnungsstellungsteil Ihrer Buchhaltung und ermöglicht es Ihnen, saubere und strukturierte Daten an Ihre Treuhand zu übermitteln oder Ihr Journal einfacher zu führen.
Sie zögern zwischen der Selbstverwaltung Ihrer Buchhaltung oder der Delegation? Konsultieren Sie unseren detaillierten Vergleich, um die richtige Wahl zu treffen.
Die Buchhaltungspflichten in der Schweiz variieren je nach Rechtsform und Umsatz. Selbstständige unter 500'000 CHF können sich mit einer vereinfachten Buchhaltung begnügen, während Gesellschaften ein Journal führen und eine Bilanz ordnungsgemäss erstellen müssen. Über bestimmte Schwellenwerte hinaus kommt die Revisionspflicht hinzu.
Die Aufbewahrung der Dokumente während 10 Jahren bleibt für alle obligatorisch, ebenso wie die Einhaltung der MWST-Pflichten, wenn Sie steuerpflichtig sind. Die Nichteinhaltung dieser Regeln führt zu Bussen, sogar zu strafrechtlichen Sanktionen im Betrugsfall.
BePaid vereinfacht Ihnen die Konformität im Alltag: Erstellen Sie konforme QR-Rechnungen, verfolgen Sie Ihre Zahlungen, automatisieren Sie Ihre Mahnungen und exportieren Sie Ihre Buchhaltungsdaten für Ihre Treuhand oder Ihre Erklärung. Erstellen Sie Ihr kostenloses Konto und verwalten Sie Ihre Rechnungsstellung in aller Ruhe, ab heute.


