Mehrwertsteuer in der Schweiz: Steuerpflichtgrenze und Registrierungspflichten

BlogMehrwertsteuer & Steuern28. Oktober 2025
Mehrwertsteuer in der Schweiz: Steuerpflichtgrenze und Registrierungspflichten

Einleitung

Sie starten Ihre Tätigkeit oder Ihr Umsatz wächst? Eine Frage stellt sich schnell: Ab welchem Zeitpunkt müssen Sie sich für die Mehrwertsteuer in der Schweiz registrieren? Die Mehrwertsteuerpflichtgrenze ist ein entscheidendes Element, das jeder Unternehmer beherrschen muss, um die schweizerische Steuergesetzgebung einzuhalten.

In der Schweiz wird die Mehrwertsteuerregistrierung obligatorisch, sobald Ihr Jahresumsatz 100'000 CHF übersteigt. Doch diese Grenze ist nicht das einzige zu berücksichtigende Kriterium: Bestimmte Tätigkeiten profitieren von Befreiungen, andere von unterschiedlichen Grenzen, und die freiwillige Registrierung kann manchmal Vorteile bieten.

Das Verständnis dieser Regeln erspart Ihnen kostspielige Fehler und ermöglicht es Ihnen, Ihre Pflichten in Bezug auf Rechnungsstellung und Mehrwertsteuer vorauszusehen. Dieser Leitfaden erläutert die Steuerpflichtgrenzen, die Anmeldeverfahren bei der ESTV und Ihre Pflichten nach der Registrierung. Sie finden hier auch konkrete Praxisfälle zur Berechnung Ihrer eigenen Situation.

📌 Zusammenfassung (TL;DR)

Die Mehrwertsteuerpflicht wird in der Schweiz ab 100'000 CHF Jahresumsatz obligatorisch (150'000 CHF für gemeinnützige Vereine). Sie müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach Überschreiten der Grenze bei der ESTV registrieren. Nach der Registrierung stellen Sie Ihren Kunden die Mehrwertsteuer in Rechnung, führen periodische Abrechnungen durch und beachten die obligatorischen Angaben auf Ihren Rechnungen.

Was bedeutet Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz?

Die Mehrwertsteuerpflicht bedeutet, dass Sie die Mehrwertsteuer auf Ihre Leistungen und Produkte in Rechnung stellen und an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) abführen müssen.

Konkret stellen Sie Ihren Kunden die Mehrwertsteuer in Rechnung und ziehen die auf Ihre geschäftlichen Einkäufe bezahlte Mehrwertsteuer ab. Die Differenz wird über periodische Abrechnungen an die ESTV überwiesen.

Die Steuerpflicht wird obligatorisch, sobald Ihr Umsatz eine bestimmte Grenze überschreitet. Um alle Aspekte der Mehrwertsteuer in der Schweiz zu verstehen, konsultieren Sie unseren umfassenden Leitfaden zur Mehrwertsteuer und Rechnungsstellung.

Die Mehrwertsteuerpflichtgrenzen

Die Registrierung für die Mehrwertsteuer hängt von Ihrem Jahresumsatz ab. Die ESTV hat präzise Grenzen festgelegt, die bestimmen, wann die Anmeldung obligatorisch wird.

Diese Grenzen variieren je nach ausgeübter Tätigkeit. Die Berechnung basiert auf dem in der Schweiz erzielten Jahresumsatz, ohne Mehrwertsteuer.

Es gibt drei Hauptsituationen: die allgemeine Grenze für kommerzielle Tätigkeiten, die spezifische Grenze für gemeinnützige Organisationen und die Sonderfälle im Zusammenhang mit befreiten Leistungen.

Allgemeine Grenze: 100'000 CHF Umsatz

Die Standard-Mehrwertsteuerpflichtgrenze beträgt 100'000 CHF Jahresumsatz. Dieser Betrag gilt für die Mehrheit der Unternehmen und Selbständigen in der Schweiz.

Die Berechnung basiert auf Ihrem in der Schweiz erzielten Gesamtumsatz, ohne Mehrwertsteuer, über die letzten 12 Monate. Sobald Sie diese Grenze überschreiten, wird die Registrierung obligatorisch.

Betroffene Beispiele: IT-Freelancer mit 105'000 CHF Umsatz, Berater mit 110'000 CHF, Grafikdesigner mit über 100'000 CHF Jahresumsatz.

Achtung: Die Grenze wird auf rollierender 12-Monats-Basis berechnet, nicht nur nach Kalenderjahr.

Spezifische Grenze: 150'000 CHF für Vereine und gemeinnützige Institutionen

Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen profitieren von einer höheren Steuerpflichtgrenze: 150'000 CHF Jahresumsatz.

Diese höhere Grenze anerkennt die besondere Natur dieser Organisationen und ihre soziale Rolle. Sie gilt nur für Einrichtungen, die als gemeinnützige Institutionen im Sinne des Mehrwertsteuergesetzes anerkannt sind.

Leistungen, die zur sozialen, kulturellen oder sportlichen Haupttätigkeit des Vereins gehören, fliessen in diese Berechnung ein. Unter 150'000 CHF bleibt die Registrierung fakultativ.

Sonderfall: befreite Leistungen

Bestimmte Leistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit und zählen nicht zur Berechnung der Steuerpflichtgrenze. Es handelt sich hauptsächlich um medizinische, bildungsbezogene und kulturelle Tätigkeiten.

Häufige befreite Leistungen: medizinische Behandlungen, Bildungskurse, Finanzdienstleistungen, Wohnungsvermietung, Versicherungsleistungen.

Wenn Sie ausschliesslich befreite Leistungen erbringen, unterliegen Sie unabhängig von Ihrem Umsatz nicht der Mehrwertsteuerregistrierungspflicht. Allerdings können Sie die Mehrwertsteuer auf Ihre Einkäufe nicht zurückfordern.

Wann und wie registriert man sich für die Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuerregistrierung folgt einem präzisen Verfahren bei der ESTV. Die Fristen und Modalitäten variieren je nachdem, ob die Anmeldung obligatorisch oder freiwillig ist.

Das Verständnis des Registrierungsprozesses ermöglicht es Ihnen, Ihre Pflichten vorauszusehen und Strafen zu vermeiden. Das Verfahren erfolgt online über das Portal der ESTV.

Es gibt zwei Situationen: die obligatorische Registrierung, wenn Sie die Grenze überschreiten, und die freiwillige Registrierung, wenn Sie darunter bleiben, aber dennoch steuerpflichtig sein möchten.

Obligatorische Registrierung: Fristen und Verfahren

Sie haben 30 Tage nach Erreichen der Steuerpflichtgrenze Zeit, sich bei der ESTV anzumelden. Diese Frist ist zwingend und die Nichteinhaltung kann Sanktionen nach sich ziehen.

Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal der ESTV. Sie müssen Ihre UID-Nummer (Unternehmens-Identifikationsnummer), Ihre Statuten oder Handelsregisterunterlagen sowie Informationen über Ihre Tätigkeit bereitstellen.

Die ESTV prüft Ihren Antrag und weist Ihnen eine Mehrwertsteuernummer zu (CHE-XXX.XXX.XXX MWST). Für alle Schritte zur Gründung einer Tätigkeit konsultieren Sie unseren Leitfaden zum Start einer selbständigen Tätigkeit.

Freiwillige Registrierung: ist das vorteilhaft?

Sie können sich freiwillig für die Mehrwertsteuer registrieren, auch wenn Sie unter der Grenze von 100'000 CHF bleiben. Diese Option bietet Vorteile, aber auch Einschränkungen.

Vorteile: Rückforderung der Mehrwertsteuer auf Ihre geschäftlichen Einkäufe (Ausrüstung, Materialien, Dienstleistungen), verbesserte Liquidität bei hohen Investitionen, erhöhte Glaubwürdigkeit bei B2B-Kunden.

Nachteile: zusätzlicher Verwaltungsaufwand, Verpflichtung zur Einreichung periodischer Abrechnungen, komplexere Rechnungsstellung.

Die freiwillige Registrierung ist besonders interessant, wenn Sie zu Beginn hohe Investitionen haben oder hauptsächlich mit mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen arbeiten.

Ihre Pflichten nach der Mehrwertsteuerregistrierung

Die Mehrwertsteuerpflicht bringt mehrere gesetzliche und administrative Verpflichtungen mit sich. Sie müssen Ihre Rechnungsstellung anpassen, regelmässig Abrechnungen einreichen und die von der ESTV auferlegten Fristen einhalten.

Diese Pflichten sind streng und ihre Nichteinhaltung kann zu Bussen führen. Glücklicherweise vereinfachen Rechnungsstellungstools wie BePaid die tägliche Mehrwertsteuerverwaltung erheblich.

Zwei Hauptbereiche erfordern Ihre Aufmerksamkeit: die Rechnungsstellung mit obligatorischen Angaben und die Einreichung periodischer Abrechnungen.

Rechnungsstellung mit Mehrwertsteuer und obligatorischen Angaben

Ab Ihrer Registrierung müssen Sie auf alle steuerbaren Leistungen die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Ihre Rechnungen müssen präzise obligatorische Angaben enthalten.

Obligatorische Angaben: Ihre Mehrwertsteuernummer (CHE-XXX.XXX.XXX MWST), der Betrag ohne Mehrwertsteuer, der angewandte Mehrwertsteuersatz (8.1%, 3.8% oder 2.6%), der Mehrwertsteuerbetrag, der Gesamtbetrag inkl. Mehrwertsteuer.

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Periodische Abrechnungen und Fristen

Sie müssen Mehrwertsteuerabrechnungen gemäss einer definierten Periodizität an die ESTV einreichen. Die Häufigkeit hängt von Ihrem Umsatz ab: vierteljährlich (Umsatz bis 5 Millionen CHF) oder halbjährlich (Sondergenehmigung für kleine Umsätze).

Die Einreichungsfrist beträgt 60 Tage nach Ende jeder Periode. Zum Beispiel haben Sie für das 1. Quartal (Januar-März) bis zum 31. Mai Zeit, Ihre Abrechnung einzureichen.

Es gibt zwei Abrechnungsmethoden: die effektive Methode (in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer minus bezahlte Mehrwertsteuer) und die Pauschalsteuersatzmethode (Pauschalsätze je nach Branche). Um die vorteilhafteste Methode zu wählen, konsultieren Sie unseren Vergleich der Mehrwertsteuerabrechnungsmethoden.

Praxisfälle: konkrete Beispiele zur Berechnung der Grenze

Um besser zu verstehen, wie die Mehrwertsteuerpflichtgrenze funktioniert, hier drei praktische Fälle, die repräsentativ für reale Situationen sind, denen Selbständige und KMU in der Schweiz begegnen.

Diese Beispiele illustrieren verschiedene Tätigkeitsprofile und zeigen konkret, wie Sie Ihren Umsatz berechnen und den Zeitpunkt bestimmen, ab dem die Registrierung obligatorisch wird.

Jeder Fall weist Besonderheiten auf, die die Berechnung der Grenze und den Zeitpunkt der Anmeldung bei der ESTV beeinflussen.

Fall 1: Freelance-Grafikerin mit Umsatzwachstum

Sophie startet ihre Tätigkeit als selbständige Grafikerin im Januar 2023 mit einem Umsatz von 60'000 CHF im ersten Jahr. Im Jahr 2024 entwickelt sich ihre Tätigkeit und sie erreicht 105'000 CHF Umsatz.

Berechnung: Sophie überwacht ihren Umsatz über rollende 12 Monate. Im Oktober 2024 stellt sie fest, dass ihr Umsatz der letzten 12 Monate 100'000 CHF übersteigt.

Sie muss sich innerhalb von 30 Tagen nach Überschreiten der Grenze bei der ESTV anmelden, also vor Ende November 2024. Die Steuerpflicht tritt rückwirkend zu Beginn des Quartals in Kraft, in dem die Grenze überschritten wurde.

Fall 2: Berater mit internationalen Kunden

Marc ist Strategieberater. Er erzielt 80'000 CHF Umsatz mit Schweizer Kunden und 40'000 CHF mit Kunden im Ausland (Dienstleistungsexporte).

Berechnung der Grenze: Nur der in der Schweiz erzielte Umsatz zählt für die Steuerpflichtgrenze. Dienstleistungen ins Ausland (Leistungsort ausserhalb der Schweiz) sind in der Schweiz nicht steuerbar.

Mit 80'000 CHF Schweizer Umsatz bleibt Marc unter der Grenze von 100'000 CHF und ist nicht zur Registrierung verpflichtet. Er kann jedoch eine freiwillige Registrierung wählen.

Fall 3: E-Commerce mit starker Saisonalität

Laura betreibt einen Online-Shop für Weihnachtsdekorationen. Ihr Jahresumsatz beträgt 120'000 CHF, aber 80% werden zwischen September und Dezember erzielt.

Verwaltung der Grenze: Auch bei starker Saisonalität zählt der Umsatz über rollende 12 Monate. Sobald Laura 100'000 CHF überschreitet, muss sie sich innerhalb von 30 Tagen registrieren.

Die Registrierung tritt zu Beginn des betreffenden Quartals in Kraft. Laura muss auch während der umsatzschwachen Monate die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Sie kann die für ihre Situation am besten geeignete Abrechnungsmethode wählen.

Häufig gestellte Fragen zur Mehrwertsteuerregistrierung

Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite, mich aber nicht anmelde?
Sie riskieren Bussen und müssen die nicht in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer rückwirkend bezahlen. Die ESTV kann bis zu 5 Jahre zurückgehen.

Kann ich mich abmelden, wenn mein Umsatz unter die Grenze fällt?
Ja, wenn Ihr Umsatz während eines ganzen Jahres unter 100'000 CHF bleibt, können Sie die Löschung beantragen. Die ESTV prüft Ihren Antrag.

Beinhaltet die Grenze die Mehrwertsteuer?
Nein, die Berechnung der Grenze erfolgt immer auf Basis des Umsatzes ohne Mehrwertsteuer.

Muss ich meine Auslandsverkäufe einrechnen?
Nein, nur die in der Schweiz steuerbaren Leistungen zählen für die Steuerpflichtgrenze.

Wie lange dauert es, die Mehrwertsteuernummer zu erhalten?
Die ESTV bearbeitet Anträge in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Wochen nach Erhalt der vollständigen Unterlagen.

Die Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz folgt präzisen Regeln: 100'000 CHF Umsatz für klassische Unternehmen, 150'000 CHF für Vereine und gemeinnützige Institutionen. Sobald Sie diese Grenze überschreiten, haben Sie 30 Tage Zeit, sich bei der ESTV anzumelden. Die freiwillige Registrierung bleibt unter diesen Beträgen möglich, beinhaltet jedoch eine Verpflichtung von mindestens drei Jahren.

Nach der Registrierung sind Ihre Pflichten klar: Rechnungsstellung mit Mehrwertsteuer unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben, Einreichung Ihrer periodischen Abrechnungen und Abführung der eingezogenen Mehrwertsteuer. Die administrative Komplexität nimmt zu, aber Sie können auch die Mehrwertsteuer auf Ihre geschäftlichen Einkäufe zurückfordern.

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